mailflatrate ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten, keinen Spam zu versenden. Durch den Versand von unerwünschten E-Mails kann die Zustellbarkeit beeinträchtigt werden. Das möchte mailflatrate natürlich nicht, denn unser Ziel ist es immer, dass du mit deinen Mailings auch deine Empfänger erreichst. Daher bitten wir dich dich an unsere Anti-Spam-Richtlinien zu halten. Einige der hier aufgeführten Punkte findest du auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welchen du für die Nutzung von mailflatrate zustimmen musst. Hier haben wir alle wichtigen Punkte bezüglich der Anti-Spam-Richtlinien noch einmal für dich gebündelt aufgelistet.
• Du stimmst unseren AGB zu
• Du informierst uns darüber, wie du an die Adressdaten deiner Empfänger gelangt bist
• Du holst die Einwilligung eines jeden Empfängers ein (Double Opt-in)
• Jedes Mailing beinhaltet einen Abmeldelink für das Abonnement
• Jedes Mailing beinhaltet ein gültiges Impressum mit deinen Kontaktdaten
• Kontaktdaten, Absenderinformationen oder Informationen im Betreff dürfen von dir nicht verfälscht werden
• Du akzeptierst die internationalen Anti-Spam-Gesetze deines Landes
Folgendes Material darf nicht über mailflatrate verbreitet werden. Ein Verstoß zieht eine mögliche Sperrung des Accounts und ggfls. finanzielle Strafen und rechtliche Schritte mit sich.
• Pornographische, rassistische, diffamierende, politische Inhalte
• Waren oder Dienstleistungen, die als illegal eingestuft werden
• Illegale pharmazeutische Produkte
• Mailings in denen illegale Substanzen beworben werden
• Illegale Glücksspiel-Mailings
• Mailings mit Inhalten, die gegen die Gesetze ihres Landes verstoßen
Folgende Daten dürfen nicht verwendet werden
• Adressen, welche du aus dem Internet kopiert hast
• E-Mail-Adressen, die du über eine Single-Opt-In Funktion erhalten hast. Nur Adressen aus dem Double-Opt-In Verfahren können genutzt werden
• Mündlich erhobene E-Mail-Adressen dürfen nicht für Mailings genutzt werden. Für das Verwenden der E-Mail-Adressen und Versenden von Mailings an jeden Empfänger, brauchst du von den Empfängern eine schriftliche Einwilligungsbestätigung. Bei nicht schriftlich oder elektronisch eingeholten Einwilligungserklärungen nach § 28 Abs. 3a BDSG ist eine solche Bestätigung die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung
• B2B-Adressen dürfen auch nicht ohne Zustimmung verwendet werden. Es stimmt nämlich nicht, dass für Mailings an B2B-Kontakte keine vorherige Zustimmung notwendig sei. Laut Rechtsprechung muss auch für die E-Mail-Adressen vor Versand eine Zustimmung vorliegen
• Mailinglisten, welche du gekauft hast, dürfen bei mailflatrate nicht verwendet werden
• Daten, welche von einer Dritten Partei erhoben wurden, dürfen nicht verwendet werden
• Mitglieder von Vereinen oder Genossenschaften dürfen nicht nur auf Grund ihrer Mitgliedschaft angeschrieben werden. Auch hier wird eine vorherige Zustimmung benötigt
• Social-Media-Kontakten darfst du nicht ohne weiteres Mailings senden. Wenn du die Kontaktdaten über Soziale Netzwerke wie Facebook, LinkedIn, Xing und Co. hast, darfst du diese Kontakte nur über jene Netzwerke kontaktieren
Folgende Daten dürfen verwendet werden
• E-Mail-Adressen, die über die Double-Opt-In über die eigene Webseite erhoben wurden
• Wenn ein Empfänger deiner Mailings bereits Waren oder eine Dienstleistung gekauft hat und der Empfänger bei der Kaufabwicklung vor der Datenerhebung mit folgenden Satz draufhingewiesen wurde, darfst du die Adressen verwenden:
„Die Verwendung deiner Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Du kannst dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.“ ABER: Ein alleiniger Hinweis in deinen AGB ist unzulässig
• Wenn ein Empfänger offline seine Daten in einem Formular angegeben hat und folglich in dem Formular der Zusendung von Mailings explizit zugestimmt hat. Dieses Formular können wir jederzeit anfordern und es muss als Beweis daher vorhanden sein
• Wenn du deine Adressen vom Empfänger persönlich durch das Überreichen einer Visitenkarte hast und dieser der Zusendung von Mailings zugestimmt hat. Die Visitenkarte solltest du noch immer haben und auch eine Einverständniserklärung sollte als Nachweis vorliegen
• Wenn du die Daten auf Grund eines Gewinnspiels hast, kannst du die E-Mail-Adresse prinzipiell für ein Mailing verwenden. Jedoch wurde der Empfänger deutlich auf Sponsoren hingewiesen und die Anmeldung zum Newsletter war nicht an der Teilnahme des Gewinnspiels gebunden. Die Eintragung für den Newsletter hat durch eine Checkbox auf freiwilliger Grundlage stattgefunden
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